Notdienstgebühr an unserer Klinik
Seit dem 14.02.2020 gilt verpflichtend die neue gesetzliche Notdienstgebühr der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
14.02.2020
Aus diesem Grund möchten wir Sie darauf hinweisen, dass
- täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
- von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
- von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags
eine Notdienstpauschale von 59.50 € (inkl. MwSt.) erhoben werden muss. Zusätzlich wird für tierärztliche Leistungen der 3-fache Satz berechnet.
Unser Notdienst beginnt, außer am Mittwoch, bereits um 16:00 Uhr.
Vor 18:00 Uhr gilt weiterhin unsere „normale“ Notdienstregelung (3-facher Satz OHNE Notdienstpauschale).
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.bltk.de/uploads/media/Merkblatt_GOT-Notdienst.pdf
Wir danken für Ihr Verständnis.